Jugend

Hey Leute, willkommen bei der DJK Rieden e.V. 1947!

Hier geht richtig was ab und wir freuen uns, euch unser cooles Angebot für Kids und Teens vorzustellen!

Egal ob ihr euch sportlich austoben wollt oder einfach Bock auf coole Aktionen habt – bei uns seid ihr genau richtig.


Unsere Sportangebote:


  • Kinderturnen: Hier könnt ihr spielerisch eure Beweglichkeit und Koordination trainieren – und das macht mega Spaß!

  • Jugendfußball: Holt euch den Teamgeist und kickt gemeinsam mit uns auf dem Platz. Wir haben Teams für jedes Alter!

  • U17-Mädchenmannschaft: Wir gründen dieses Jahr ein neues Team und suchen motivierte Spielerinnen – seid dabei!

  • Tennis: In Rieden könnt ihr kostenlos Tennis spielen (U18 - Anmeldung bei Klaus erforderlich).


Mehr als nur Sport: Bei uns gibt's nicht nur Action auf dem Platz! Kommt zu unseren Jugendversammlungen und bringt eure Ideen und Wünsche ein. Hier habt ihr die Chance, das Vereinsleben aktiv mitzugestalten und eure Themen einzubringen.

Unsere Ziele in der Kinder- und Jugendarbeit: Wir wollen, dass ihr unvergessliche Erlebnisse sammelt und euch zu selbstbewussten und eigenverantwortlichen Menschen entwickelt. Neben sportlichen Erfolgen setzen wir auf Teamgeist, Freundschaft und gegenseitigen Respekt.


Habt ihr auch Ideen? Dann sprecht eure Vertreter an: Elina Hippeli, Marit Kaiser, Jule Gaum, Matilda Hippeli, Max Funke, Levi Kaiser, Michel Wagenbrenner, Noemi Steinmetz.


Also, worauf wartet ihr noch? Kommt vorbei und werdet Teil unserer starken Community bei der DJK Rieden e.V. 1947!

Manuela Kaiser


Manuela Kaiser


Jugendleiterin

Sicher und gut aufgehoben:


Wir möchten, dass sich alle bei uns wohl und sicher fühlen. Deshalb haben wir ein Schutzkonzept entwickelt, das euch in allen Bereichen unserer Kinder- und Jugendarbeit unterstützt. Unsere Trainerinnen und Betreuerinnen werden sensibilisiert und ausgebildet, um euch jederzeit zur Seite zu stehen.


Bei Fragen oder Anliegen habt ihr immer mit mir (Manu) eine Ansprechperson, an die ihr euch vertrauensvoll wenden könnt.


Als Partner der Aktion "Kinder stark machen"der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liegt uns Prävention besonders am Herzen – sei es in der Suchtvorbeugung oder bei der Prävention vor sexualisierter Gewalt. Euer Schutz und Wohlbefinden stehen bei uns immer an erster Stelle.

Freizeitangebote im Landkreis Würzburg

Erfolgreicher Abschluss der Clubassistentin Ausbildung 

Clubassistentin Ausbildung 

Mona Beck, Franka Pfeuffer, Elina Hippeli und Marit Kaiser haben an zwei Wochenenden im Juli am Volkersberg die Ausbildung zur Clubassistentin erfolgreich absolviert.


Die umfassende Schulung umfasste vielfältige Themenbereiche wie Spiel und Spaß, Trendsport, Stretching und Frisbee sowie Abenteuer- und Erlebnissport und Akrobatik. Die Teilnehmerinnen erhielten fundierte Kenntnisse im Trainingsaufbau sowohl in Theorie als auch in der Praxis und vertieften ihr Wissen in sportmedizinischen Grundlagen.

Weiterhin standen Informationen zur DJK, die Planung und Durchführung eines Gottesdienstes, sowie wichtige Aspekte wie Mitbestimmung, Aufsichtspflicht und Haftung auf dem Programm.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Organisation von Jugendveranstaltungen im Sportverein, wodurch die neuen Clubassistentinnen bestens gerüstet sind, um zukünftig in der Vereinsarbeit engagiert mitzuwirken.


Wir danken Mona, Franka, Elina und Marit herzlich für ihr Engagement und hoffen, dass sie der DJK noch lange treu bleiben.


Das Bild zeigt unsere fantastischen Mädels zusammen mit dem Lehrgangsleiter und DJK-Bildungsreferenten Michael Hannawacker. Auch ihm wollen wir Danke sagen, dass er unseren Verein immer so toll unterstützt.

Eröffnung des neuen Spielplatzes auf der

Leo-Stark-Sportanlage in Rieden

Mit großem Engagement und ehrenamtlicher Arbeit wurde auf der Leo-Stark-Sportanlage in Rieden ein neuer Spielplatz fertiggestellt.


Die Planung des Projekts wurde vom Jugendausschuss der DJK Rieden übernommen, während die Umsetzung mit viel Herzblut von vielen motivierten Mitgliedern des Vereins erfolgte.


Der Bau des Spielplatzes wurde durch das Regionalbudget der ILE Würzburger Norden finanziell unterstützt. Den verbleibenden Betrag steuerte die DJK Rieden selbst bei, um dieses wichtige Vorhaben zu realisieren.


Im Herbst wird die Anlage noch weiter verschönert: Unsere Senioren werden den Rasen säen und dem Gelände mit ihrem grünen Daumen den letzten Schliff verleihen.


Ein herzliches Dankeschön geht an alle Helferinnen und Helfer, die dieses Projekt möglich gemacht haben. Diese Gemeinschaftsleistung ist ein beeindruckendes Beispiel dafür, was durch Zusammenhalt und Einsatzbereitschaft erreicht werden kann.


Die DJK Rieden zeigt sich stolz auf diesen neuen Ort der Begegnung und Freude für Jung und Alt. Der neue Spielplatz ist nicht nur ein Gewinn für die Vereinsmitglieder, sondern bereichert die gesamte Gemeinde.

Schutzkonzept

 

der DJK Rieden e.V. 1947

 

gegen sexualisierte Gewalt

 

„NEIN, es ist nicht Okay“

 

 

Kinder- und Jugendschutz genießen bei der DJK Rieden e.V. 1947 (im Folgenden Verein genannt) oberste Priorität. Aus diesem Grund wird dieses Schutzkonzept, das aus mehreren Bausteinen besteht, als zentrale Verhaltensregel für alle Personen bestimmt, die für oder im Auftrag des Vereins qualifizierte Kontakte zu Kindern und Jugendlichen haben.

 

Ohne ehrenamtliches Engagement ist ein qualifiziertes Sportangebot undenkbar. Da das zivilgesellschaftliche Engagement ein hohes Gut bildet, das es bestmöglich zu wahren gilt, sollen ehrenamtlich Tätige in der Umsetzung des Kinderschutzes durch dieses Konzept zusätzlich unterstützt und geschützt werden.

 


1. Bausteine

 

Dieses Schutzkonzept basiert auf mehreren Bausteinen, die gleichberechtigt ineinandergreifen und dadurch eine optimale Wirkung entfalten.

 

1.1 Qualifizierung

 

Für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz ist die Qualifizierung und Auswahl aller Personen, die Kontakt zu diesen Gruppen haben, von elementarer Bedeutung.

Aus diesem Grund werden alle Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Gruppenhelfer/innen verpflichtet, an Fortbildungen und Qualifizierungen zu diesem Thema teilzunehmen. Einzelheiten zum Teilnehmerkreis, Inhalt, Zeiten und Wiederholungen werden in den Ausführungsbestimmungen (Ziff. 2) geregelt.

Die Verpflichtung zur Teilnahme wird in den Übungsleiterverträgen verankert.

Über eine besondere Ausbildung verfügen die für das Schutzkonzept zuständigen und verantwortlichen Ansprechpartner des Vereins (Ziff. 1.2.2).

 

1.2 Prävention

 

1.2.1 Sensibilisierung

 

Alle Trainer/innen, Übungsleiter/innen und Gruppenhelfer/innen des Vereins sind verpflichtet, in Absprache mit den Ansprechpartnern des Vereins (Ziff. 1.2.2) ihre Sportler/innen über das Thema sexualisierte Gewalt zu informieren und zu sensibilisieren. Dazu gehört auch eine abgestimmte Elternarbeit. Grundlage hierfür sind die durchzuführenden Schulungen sowie geeignetes Informationsmaterial.

Voraussetzung für ein Gespräch mit den Sportler/innen sollte deren Fähigkeit sein, die Bedeutung und Tragweite dieses Themas zu erfassen. Sofern dies nicht bejaht werden kann, z.B. aufgrund des Lebensalters, wird das Gespräch mit den Eltern verpflichtend. Ebenfalls in Abstimmung mit den Ansprechpartnern soll das Gespräch mit den Eltern geführt werden, um eine vertrauensvolle Basis zu schaffen. Die Eltern sollen Abläufe erkennen, mit dem Schutzkonzept des Vereins vertraut gemacht werden und dieses akzeptieren. Ihnen soll klar sein, dass ihre Kinder und Jugendlichen bei uns in guten Händen sind.

Alle Trainer/innen, Übungsleiter/innen und Gruppenhelfer/innen des Vereins sind verpflichtet, die Verhaltensregeln (Anhang Ziff. 3.1.) zu kennen und einzuhalten. Auch dies wird in den Übungsleiterverträgen verankert.

 

1.2.2 Einrichtung von Ansprechpartnern

 

Die jeweils gewählten Vereinsjugendleiter oder eine vom Vereinsausschuss bestimmte Person mit entsprechender Ausbildung sind die für dieses Schutzkonzept zuständigen und verantwortlichen Ansprechpartner des Vereins.

Sie stehen als erste Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche, Übungsleiter/innen und Eltern zur Verfügung und gewähren „Erstunterstützung“. Sie sind Bindeglied zum Vorstand des Vereins und beraten mit diesem das weitere Vorgehen im Falle bekannt gewordener sexueller Gewalt im Verein.

Sie halten im Bedarfsfall Kontakt zu den Stellen, denen professionelle Beratung obliegt.

 

1.2.3 Erweitertes Führungszeugnis

 

Das erweiterte Führungszeugnis kann zur frühzeitigen Identifizierung von nicht geeignetem Personal führen. Die Vorlage und die Einsicht in das Papier sollen sicherstellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen die Gelegenheit erhalten, sich unseren Kindern und Jugendlichen zu nähern. Ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis für sich allein gesehen bietet aber keine Garantie für die Geeignetheit und Bewerber/innen.

 

Der Verein verpflichtet folgenden Personenkreis zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses:

 

  • Vereinsvorsitzende und Abteilungsleiter/innen
  • Vereinsjugendleiter/-in
  • Trainer/innen, Übungsleiter/innen

 

Das erweiterte Führungszeugnis ist nach gesetzlichen Vorgaben zu erneuern. Ein entsprechender Regelungsansatz für nichtdeutsche Übungsleiter wird vom Gesetzgeber erwartet.

 

Beim Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen ist sicherzustellen, dass

 

  • datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden,
  • die Verantwortlichen des Vereins die Möglichkeit der Feststellung haben, welche Personen einschlägig vorbestraft sind. Hierzu wird eine praxisgerechte Regelung der Gemeinde Hausen bei Würzburg erwartet, die den Verein kostenmäßig nicht belastet.

 

 

Von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses soll insbesondere dann abgesehen werden, wenn

 

  • es sich um eine einmalige oder spontane ehrenamtliche Tätigkeit handelt, z.B. wechselseitige Fahrten zu Auswärtsveranstaltungen.
  • die Situation eine Ausnahmeregelung fordert (kurzfristiger Ersatz)

 

1.2.4 Beschwerdemanagement

 

Kritik gerät schnell zum Konflikt. Dazu darf es nicht kommen. Doch solche Situationen zu entschärfen, verlangt Fingerspitzengefühl und Know-how. Beschwerdemanagement ist mehr als ein Notfallprogramm. Es ist eine grundlegende Voraussetzung für den Vereinserfolg, denn Beanstandungen sind Chancen. Unzufriedenheit verschwindet nicht dadurch, dass der Betroffene

sie verschweigt. Im Gegenteil: Schaden droht, wenn sich die Betroffenen zurückziehen oder schlechte Stimmung verbreiten. Die Beschwerde hingegen gibt dem Verein die Chance zu reagieren!

 

Folgende Stationen werden durchlaufen:

 

  1. Beschwerdeannahme
  2. Bearbeitung und Entscheidung
  3. Rückmeldung an Betroffenen
  4. Dokumentation, Auswertung und Verbesserungsmanagement

 

Einzelheiten hierzu werden zeitnah von Ansprechpartnern in Zusammenarbeit mit dem Vorstand erarbeitet.

 

1.3 Intervention

 

Der Krisenplan ist der Leitfaden für den Fall, dass der Verdacht einer Straftat oder eines Fehlverhaltens auf sexueller Basis besteht. Eine visuelle Darstellung findet sich im Anhang. Folgende Grundsätze sind zu beachten:

 

  • Dokumentation der Information oder der eigenen Feststellung. Dazu gehören mindestens Art der Feststellung (was), Zeitpunkt (wann), Ort des Geschehens (wo) sowie die betroffene und die verdächtige Person (wer). Vermerken der reinen Information ohne eigene Interpretation. Keine Vorverurteilungen vornehmen.
  • Zuhören; der betroffenen Person Glauben schenken.
  • Keine Versprechungen abgeben, die nicht gehalten werden können.
  • Unverzügliche Information der Ansprechpartner. Diese informieren den Vorstand und geben „Erstunterstützung“.
  • Ansprechpartner und Vorstand entscheiden über das weitere Vorgehen.
  • Erklärungen nach außen erfolgen ausschließlich durch Ansprechpartner oder Vorstand. Diese setzen sich mit zuständigen Stellen in Verbindung.
  • Eine Ausnahme besteht dann, wenn offensichtlich eine Straftat oder eine entsprechende Verletzung vorliegt und Gefahr im Verzug besteht. Hier sind sofort die Polizei bzw. Rettungskräfte zu informieren. Dies ersetzt nicht die sich anschließende Information der Ansprechpartner.

 

1.4 Öffentlichkeitsarbeit (nach außen und innen)

 

Die Bemühungen des Vereins zum Schutz der Kinder und Jugendlichen werden öffentlich gemacht. Es soll deutlich werden, dass der Verein das Konzept lebt und auf potenzielle Täter geachtet wird.

 

Veröffentlichungen sollen in u.a. folgenden Medien erfolgen:

 

  • Dauerinformation auf der Homepage des Vereins www.djk-rieden.de
  • Aushänge, auf denen neben einen Hinweis auf das Schutzkonzept die Ansprechpartner des Vereins mit Bild und Kontaktadressen verzeichnet sind. Daneben die Hinterlegung von ausgewählten Kontakten von Informations- und Beratungsstellen.

 

 2. Ausführungspläne

 

Der Verein, insbesondere die Ansprechpartner und der Vorstand, erarbeitet praxisgerechte Ausführungspläne zur Umsetzung des Konzeptes. Diese sollen insbesondere regeln:

 

  • Ausbildungsfragen: wer wird wie oft geschult, was wird vermittelt, Ort und Termine
  • Informationen: wer wird wie oft durch welches Medium informiert
  • Konzeptionelle Gestaltung des Beschwerdemanagements
  • Krisenplan: genaue Ablaufmechanismen
  • Vereinsinterne Konsequenzen bei Fehlverhalten nach diesem Schutzkonzept.

 

 3. Anhang

 

3.1. Verhaltenscodex

 

Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre ist zu achten. Niemals darf in irgendeiner Form physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausgeübt werden.


  • Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
  • Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische, diskriminierende und gewalttätige Äußerungen.
  • Wir achten auf die Reaktion unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
  • Umkleiden sollen geschlechtlich getrennt werden.
  • Unterstützungen beim Toilettengang kleinerer Kinder werden vorab mit den Eltern besprochen. Trösten, verbunden mit Körperkontakt erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kindes.
  • Vereinsfahrten mit Übernachtungen werden grundsätzlich von mehreren Personen begleitet. Nehmen beide Geschlechter teil, begleitet mindestens eine weibliche und 1 männliche Person.
  • Im Fall von 1. Hilfe werden die persönlichen Grenzen des Verletzten gewahrt.
  • Die Trainer/in, Übungsleiter/in und Gruppenhelfer/in haben eine Vorbildfunktion und müssen dem entsprechend sportliche, soziale und zwischenmenschliche Regeln allgemeiner Art sowie speziell im Sinne dieses Konzeptes kennen, einhalten und vermitteln.
  • Beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kinder und Jugendlichen müssen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
  • Beim Bekanntwerden von Verdachtsmomenten ist nach Vorgabe des Krisenplanes zu handeln.

3.3 Wichtige Erreichbarkeiten



Vereinsjugendleiterin Manuela Kaiser 0151-59851061


Vorsitzender Verwaltung Oliver Rumpel 09722-9438425


Vorsitzender Sport Angelo Schraud 0151-11534310


Vorsitzender Liegenschaft Klaus Keller 0171-2303289


Vorsitzender Gastronomie Matthias Schemmel 0171-9943322


Polizei Würzburg Land 0931-4571630


Pro Familia 0931-460650


Wildwasser e.V. 0931-13287


Deutscher Kinderschutzbund e.V. 0931-99114890


Jugendamt Landkreis Würzburg 0931-8003-5700


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